„Irgendwann wird man die Daten wahrscheinlich schon brauchen
können“ scheint das Motto zu sein, unter dem der österreichische Staat seit 1.
April massiv in die Grundrechte seiner Bürger eingreift.
Es geht um die österreichische Vorratsdatenspeicherung, die
alpenländische Variante der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Besonders deutlich
angemerkt sei hier angemerkt, dass sich Deutschland dafür entschieden hat, der
Brüsseler Vorgabe NICHT Folge zu leisten!
Keine der verantwortlichen österreichischen Politikerinnen
(Justizministerin, Innenministerin) rührt auch nur den kleinsten Finger, um das
Unerträgliche zu korrigieren.
Die selbstgefällige Machtgewissheit der Großen Koalition
ignoriert sämtliche qualifizierten Kritiker. Dass sich ÖRAK-Präsident Wolff
(siehe ANWALT AKTUELL April) vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung
ausspricht scheint die politischen Akteure ebensowenig zu beeindrucken wie die
äußerst kritische Würdigung der Angelegenheit durch den Salzburger
Universitätsprofessor Walter Berka.
Beim 18. Österreichischen Juristentag warnte Berka mit
seinem Statement „Das Grundrecht auf Datenschutz im Spannungsfeld zwischen
Freiheit und Sicherheit“ vor der „österreichischen Variante“ der
EU-Richtlinien-Umsetzung.
Laut Berka sei das Datenschutzrecht in der Krise, was das
Grundrecht auf den Schutz aller personenbezogenen Daten schwäche. Er spricht
von einer defizitären Ausgestaltung des Rechtsschutzes der Menschen, deren
Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Anlass für die Dauer von sechs
Monaten gespeichert und von Polizei und Justiz abgerufen werden können.
Dietmar Dworschak

